Wenn Erbstreitigkeiten unerwartete Steuerfallen öffnen
- Vincent Bork
- 11. März
- 2 Min. Lesezeit
Stellen Sie sich vor: Ein Vater verstirbt und hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. Eines der Kinder wurde im Testament übergangen und hätte Anspruch auf den Pflichtteil. Doch bevor es diesen einfordert, verstirbt es selbst. Jetzt stehen dessen Erben vor einer überraschenden Frage: Müssen sie den geerbten Pflichtteilsanspruch versteuern – selbst wenn dieser nie geltend gemacht wurde?
Im deutschen Erbrecht haben nahe Angehörige ein gesetzliches Anrecht auf einen Mindestanteil am Erbe – den sogenannten Pflichtteil. Doch viele wissen nicht, dass dieser Anspruch auch vererbt wird. Stirbt eine pflichtteilsberechtigte Person, geht der nicht eingeforderte Anspruch an ihre Erben über. Die Folge: Erbschaftsteuer wird fällig, auch wenn der Betrag noch gar nicht ausgezahlt wurde.
Hier lauert eine steuerliche Falle, die viele nicht auf dem Schirm haben. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht und Steuerrecht sehe ich hin und wieder, wie Erben von dieser Regelung überrascht werden und Fehler machen, die teuer werden können.
Typische Fehler und Missverständnisse
Viele Erben gehen fälschlicherweise davon aus, dass:
ein geerbter Pflichtteilsanspruch nur dann versteuert werden muss, wenn er tatsächlich eingefordert wurde,
sie sich aussuchen können, ob sie den Anspruch melden,
keine Steuerpflicht besteht, wenn sie auf die Auszahlung verzichten.
Doch das Finanzamt sieht das anders: Ein geerbter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer – unabhängig davon, ob er eingefordert wird oder nicht.

Konkrete Schritte
Damit Sie nicht in eine Steuerfalle tappen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Bewusstsein schaffen: Verstehen Sie, dass ein geerbter Pflichtteilsanspruch automatisch zur Steuerpflicht führt.
Pflichtteil berechnen: Lassen Sie den Wert des geerbten Pflichtteilsanspruchs fachkundig ermitteln.
Erbschaftsteuererklärung abgeben: Melden Sie den Anspruch fristgerecht beim Finanzamt.
Geltendmachung prüfen: Überlegen Sie, ob Sie den Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben des ursprünglichen Erblassers einfordern. Dies kann helfen, die Steuerlast zu begleichen.
Rechtliche und steuerliche Beratung einholen: Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht und Steuerrecht in Schenefeld kann Ihnen helfen, alle Fallstricke zu umgehen und optimale Lösungen zu finden.
Fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht und Steuerrecht einholen.
Fazit
Ein geerbter Pflichtteilsanspruch kann schnell zur steuerlichen Stolperfalle werden. Um hohe Steuerforderungen und Streit in der Familie zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht und Steuerrecht in Schenefeld stehe ich Ihnen gerne zur Seite.