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Achtung bei Darlehensverträgen unter Freunden und Verwandten: Steuerfallen vermeiden!

  • Autorenbild: Vincent Bork
    Vincent Bork
  • 13. März
  • 2 Min. Lesezeit

Warum Darlehensverträge zwischen Verwandten problematisch sein können


Darlehensverträge zwischen Freunden oder Familienmitgliedern sind weit verbreitet. Gerade bei der Nachlass- und Vermögensplanung sind sie ein beliebtes gestalterisches Mittel. Doch wenn keine marktüblichen Zinsen vereinbart werden, kann das Finanzamt eine gemischte Schenkung unterstellen, was zur Zahlung von Schenkungssteuer führt.


Beispiel: Darlehen an einen Bruder


Angenommen, Sie gewährten Ihrem Bruder im Jahr 2016 ein Darlehen über 200.000 Euro mit nur 1 % Zinsen und ohne festgelegte Laufzeit. Da der marktübliche Zinssatz 2016 bei 2,81 % lag, bewertet das Finanzamt die Differenz als Schenkung:

  • Tatsächlicher Zinssatz: 1 %

  • Marktüblicher Zinssatz: 2,81 %

  • Geschenkter Zinsanteil: 1,81 % von 200.000 Euro = 3.620 Euro pro Jahr

  • Bewertung nach dem Bewertungsgesetz: Multiplikation mit Faktor 9,3

  • Bewerteter Nutzungsvorteil: 3.620 € * 9,3 = 33.666 Euro


Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro für Geschwister ergibt sich eine steuerpflichtige Summe von 13.666 Euro, die nach gesetzlichen Rundungsregeln auf 13.600 Euro festgesetzt wird.

  • Schenkungssteuersatz: 15 %

  • Festzusetzende Schenkungssteuer: 2.040 Euro




Ein Eisberg erscheint an der Oberfläche oft harmlos klein, doch der größte Teil bleibt unsichtbar unter Wasser verborgen – genauso wie bei Darlehensverträgen unter Verwandten, bei denen steuerliche Folgen unerwartet hoch ausfallen können
Ein Eisberg erscheint an der Oberfläche oft harmlos klein, doch der größte Teil bleibt unsichtbar unter Wasser verborgen – genauso wie bei Darlehensverträgen unter Verwandten, bei denen steuerliche Folgen unerwartet hoch ausfallen können

Höhere Darlehensbeträge führen zu exponentiell höherer Schenkungssteuer


Je höher das Darlehen, desto stärker fällt die Schenkungssteuer ins Gewicht, da:

  • Die Freibeträge fest bleiben

  • Das Bewertungsgesetz multipliziert

  • Die Steuersätze bei höheren Schenkungen steigen


Praxisbeispiel:

Diesem Beitrag lag ein Urteil des BFH vom 31.07.2024 (II R 20/22) zugrunde, welches folgende Beträge aufwies:

  • Darlehenshöhe: 1.875.768,05 Euro

  • Festgesetzte Schenkungssteuer: 59.140 Euro

  • Das Darlehen war ca. 9,4-mal so hoch wie in meinem Beispiel, aber die Steuer fast 29-mal so hoch!


Darlehensverträge in der Familie können unerwartete Steuerfolgen haben. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag steuerlich unproblematisch ist, lassen Sie uns darüber sprechen – ich helfe Ihnen gerne weiter.

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